Beglaubigte Übersetzungen

Ich bin befugt die Bezeichnung „Vom Landgericht Hannover allgemein ermächtigte Übersetzerin für die schwedische Sprache„ führen. Somit bin ich berechtigt, Dokumente für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke zu übersetzen und / oder zu bescheinigen, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Die gesetzliche Grundlage für derartige Übersetzungen, welche auch als „beglaubigte Übersetzungen“ bezeichnet werden, findet sich im § 142 Abs. 3 ZPO (Zivilprozessordnung). Die Beglaubigung besteht darin, dass ich die Übersetzung mit einem Vermerk über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und einem persönlichen Stempel versehe.

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