Korrektur & Revision gemäß DIN EN ISO 17100:2015

Normgerechte Übersetzungen

Einen Text Korrektur lesen ist in der Norm definiert als „einen redigierten zielsprachlichen Inhalt überprüfen und Korrekturen vor dem Druck durchführen“.

Hier wird also nur die fertige Übersetzung gelesen und korrigiert. Der Inhalt des Textes wird nicht verändert, sondern der Text wird lediglich auf Rechtschreibfehler, Grammatik, Syntax, Interpunktion etc. geprüft und entsprechend korrigiert. Somit muss ein Korrekturleser nicht den Ausgangstext kennen oder die Ausgangssprache verstehen.

Für die Korrekturleser, die zielsprachlichen Inhalt Korrektur lesen,  gibt es in der Norm keine genauen Angaben zu deren Kompetenzen und Qualifikationen. Es wird lediglich angegeben, dass der Übersetzungsdienstleister sicherstellen muss, dass solche Personen die erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen besitzen.

Revision gemäß
DIN EN ISO 17100:2015

Die Norm definiert Revision als „Zweisprachige Überprüfung eines zielsprachlichen Inhalts im Vergleich mit dem ausgangssprachlichen Inhalt auf Eignung für den vereinbarten Zweck”.

In der Praxis wird – wenn die Arbeit nicht gemäß der Norm abläuft – auch Begriffe wie Lektorat, Korrekturlesen, Review etc. für genau diese Arbeit verwendet.

Eine Revision ist deutlich umfassender und aufwändiger als das Korrektur lesen. Bei der Revision einer Übersetzung wird ein Vergleich des Zieltextes mit dem Ausgangstext Satz für Satz durchgeführt. Es wird überprüft, ob die Übersetzung komplett ist, ob der Text korrekt verstanden worden ist und korrekt in die Zielsprache übertragen wurde. Hierzu gehört auch die Kontrolle von Zahlen, Namen, Daten, Lokalisierung für den Zielmarkt etc. 

Zusätzlich kann auch die korrekte Verwendung von Fachtermini geprüft werden, sowie die korrekte Umsetzung und Verwendung bestimmter Vorgaben vom Kunden.

Diese Arbeit erfordert entsprechende Sprachkompetenz in beiden Sprachen, sowie die entsprechenden Fachkenntnisse bezüglich des Textinhaltes. Dies wird auch in der Norm, indem die Qualifikationen der revidierenden Person definiert wird. Demnach muss Revisoren zunächst über die gleichen Kompetenzen und Qualifikationen verfügen wie Übersetzer und außerdem über „Übersetzungs- und/oder Revisionskompetenz auf dem betreffenden Sachgebiet“.

Für die von mir angebotenen Revisionsdienste verfüge ich über die entsprechenden Übersetzungs- und/oder Revisionskompetenz auf dem betreffenden Sachgebiet.

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